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Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen (AGB)

Download: AGB Skills Lab Education Stand 01/2025

1.  Anwendungsbereich, Vertragspartner


1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch künftige, Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner (nachfolgend „Teilnehmer“) und der Skills Lab Education, Frau Anja Teubner, Klaus-Groth-Straße 83, 20535 Hamburg (nachfolgend „Wir“), (zusammen „die Parteien“). 


1.2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Als Unternehmer gilt hiernach auch, wer die Leistungen im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beauftragt. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss als Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu handeln.


1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 


1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Gleiches gilt für abweichende Vereinbarung hinsichtlich der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge. Derartige abweichenden individuelle Vereinbarungen bedürfen jedoch in jedem Fall der Schriftform.


1.5. Die Vertragssprache ist Deutsch. 

2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand


2.1. Der Vertragsschluss erfolgt nur gegenüber Unternehmern im Sinne dieser AGB (vgl. Ziffer 1.2.).
2.2. Wir bieten die u.a. auf der Seite www.skillslab-education.de dargestellten Präsenz- und Online-Seminare, Workshops und Ausbildungsprogramme an. Der Leistungsumfang ist in den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen und/oder den von uns erstellten Angeboten spezifiziert. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn der Teilnehmer ein von uns erstelltes Angebot unterzeichnet und an uns zurückgesandt hat.


2.3. Darüber hinaus bieten wir weitergehende Beratungsleistungen zum Aufbau und Betrieb von Skills Labs an. Entsprechende Leistungen werden hierbei individuell vereinbart und ebenfalls durch ein von uns ausgestelltes Angebot spezifiziert. Ein Vertrag kommt auch hier mit Annahme des Angebotes durch den Teilnehmer zustande.


2.4. Vertragsabwicklung und Kontaktaufnahme finden im Regelfall per E-Mail, Telefon und automatisierter Vertragsabwicklung statt. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Vertragsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. 


2.5. Die Leistungsauswahl, der Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.


2.6. Übersteigt die Anzahl der Seminar-, Workshop- oder Ausbildungsanmeldungen die vorhandenen Kapazitäten, so werden die Anmeldungen nach ihrem zeitlichen Eingang auf eine Warteliste gesetzt und rücken beim Freiwerden von Seminarplätzen nach. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird eine entsprechende Benachrichtigung zur Information umgehend versandt.


2.7. In Bezug auf die von uns zu erbringenden Dienstleistungen steht uns gegenüber dem Teilnehmer ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.


2.8. Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß unserem Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind gleichfalls dazu berechtigt, uns zur Vertragsdurchführung der Hilfe Dritter zu bedienen.

 


3. Preise und Zahlung


3.1. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Seminar-, Workshop und Ausbildungsgebühren als Kosten pro Person zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 


3.2. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer ist daher im Hinblick auf seine Zahlungsverpflichtung vorleistungspflichtig. Wurde Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart haben. 


3.3. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz per anno zu fordern. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen, die uns aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung des Teilnehmers entstehen, einschließlich der Gebühren der von uns für die Eintreibung der Forderung eingeschalteten Dritten, gehen zu Lasten des Teilnehmers.


3.4. Die Teilnahmegebühr für Seminare, Workshops und Ausbildungsprogramme ist vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf unser Konto zu überweisen. Die entsprechende Kontoverbindung ist auf unseren Rechnungen ausgewiesen.


3.5. Die Abrechnung von Beratungsleistungen erfolgt im Regelfall auf vereinbarter Stundenbasis.

4. Verzug


4.1. Vor Eingang der vollen Teilnahmegebühr sind wir nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

 
4.2. Sofern der Teilnehmer mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, behalten wir uns vor, unsere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zu verweigern bzw. nicht auszuführen.


4.3. Kommt der Teilnehmer mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Teilnehmer eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung (z.B. die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Webinare), so können wir für die infolgedessen nicht leistbaren Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. 

5. In-House Seminar, Pflichten der Teilnehmer


5.1. Bei inhouse Schulungen und Seminaren beginnt unsere Pflicht zur Leistungsausführung frühestens dann, wenn der Teilnehmer alle organisatorischen Voraussetzungen für die Erbringung der geschuldeten Leistungen geschaffen hat. Der Teilnehmer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass ausreichend Platz für sämtliche Teilnehmer der Schulung geschaffen wird und die für den Einsatz notwendigen Medien-Vorrichtungen vorhanden sind.


5.2. Der Teilnehmer ist insofern verpflichtet, alle in seinem Verantwortungsbereich liegende Maßnahmen zu veranlassen, damit wir mit den vereinbarten Leistungen einschließlich vereinbarter Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig beginnen und diese störungsfrei durchführen können. 


5.3. Der Teilnehmer hat zudem die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Teilnehmer eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung oder den Erfolgseintritt, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt.

Gleiches gilt, sofern wir aufgrund fehlender Mitwirkungshandlungen des Teilnehmers oder sonstigen Hinderungsgründen, welche aus der Sphäre des Teilnehmers stammen daran gehindert sind, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.  

6. Stornierungen, Umbuchungen


6.1. Der Teilnehmer kann das gebuchte Seminar/Workshop/Ausbildungsprogramm jederzeit schriftlich stornieren, vom Vertrag zurücktreten oder umbuchen. Es gilt insofern die Schriftform. 


6.2. Tritt der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn zurück oder erscheint er nicht, so tritt anstelle unseres Vergütungsanspruches ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht schuldhaft von uns zu vertreten war.


6.3. Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung/Stornierung und dem vereinbarten Leistungstermin sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen pauschaliert. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Teilnehmers wie folgt berechnet:
-    Rücktritt/Stornierung bis 14 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungsgebühr i.H.v. 100 € (netto)
-    Rücktritt/Stornierung weniger als 14 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn: 50% des vereinbarten Seminarpreises
-    Rücktritt/Stornierung weniger al 1 Tag vor dem Veranstaltungsbeginn: 100% des vereinbarten Seminarpreises

Dem Teilnehmer bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass die uns zustehende Entschädigung geringer als die geforderte Entschädigungspauschale ist.


6.4. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. 


6.5. Fallen aufgrund des Rücktritts, der Stornierung oder Umbuchung des Teilnehmern Stornogebühren von Drittdienstleistern an, so werden diese dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt. 


6.6. Wir behalten uns das Recht vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. 


6.7. Wir behalten uns vor, Präsenzseminare, welche eine Mindestanzahl an 5 Teilnehmern nicht erreichen oder deren Durchführung von uns unverschuldet unmöglich wird, bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn abzusagen. In diesen Fällen wird dem Teilnehmer entweder ein Ausweichtermin angeboten oder ein bereits gezahlter Betrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche erwachsen den Teilnehmern hieraus nicht; Ebenso hat der Teilnehmer in diesem Falle keinen Anspruch auf sonstigen Schadensersatz, es sei denn, solche Ansprüche entstehen aufgrund eines Verhaltens nach Ziffer 8.1. dieser AGB.


6.8. Erkrankt ein Referent und kann dieser nicht rechtzeitig durch einen fachlich adäquaten Referenten ersetzt werden kann, so gilt ebenfalls die Rechtsfolge aus Ziffer 6.7.

7. Gewährleistung


7.1. Die Gewährleistung bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.


7.2. Eine Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Teilnehmer werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.


7.3. Wir sind bemüht, die Online-Seminare und digitalen Angebote möglichst ununterbrochen verfügbar zu halten. Durch Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie System-Aktualisierungen oder auch technische Störungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, kann die Verfügbarkeit möglicherweise eingeschränkt sein. Eine Gewährleistung für die jederzeitige Verfügbarkeit wird nicht übernommen.

8. Haftung


8.1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haften wir stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung

  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

 

8.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 


8.3. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.


8.4. Ist die Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als zwei Wochen vor der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.

 

9. Nutzungsrechte


9.1. Die Nutzung der Seminarunterlagen und sämtlicher weiterer zur Verfügung gestellter Inhalte im Rahmen der Seminare, Workshops, Schulungen und Beratungen ist ausschließlich für die eigenen, nicht-unternehmerischen Zwecke des Teilnehmers zulässig; ist der Teilnehmers Unternehmer, so ist die Nutzung zwar zur beruflichen Information zulässig; eine weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen. Daher gilt insbesondere: 
-    Es ist strikt untersagt, zusätzliche Vervielfältigungen der Seminaraufzeichnungen und anderen zur Verfügung gestellten Inhalten herzustellen, diese zu bearbeiten oder umzugestalten, das Ergebnis solcher Bearbeitungen zu veröffentlichen oder zu verwerten, die der Inhalte an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verbreiten, die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen oder diese an Dritte zu senden.
-    Es ist strikt untersagt, Seminaraufzeichnungen und andere zur Verfügung gestellte Inhalte in irgendeiner Form für unternehmerische Zwecke zu verwerten (gewerblich, freiberuflich, journalistisch, kommerziell, für einen Arbeit- oder Auftraggeber o.a.). 


9.2. Auch die sonstigen Seminar- und Kursinhalte sind urheberrechtlich geschützt, insofern gelten hierfür gleichfalls die obigen Ziffern. Jede unbefugte Aufnahme, Abschrift, Vervielfältigung, Übersetzung oder Weitergabe an Dritte, auch in Teilen oder in abgewandelter Form, wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Ausgenommen sind Mitschriften für den eigenen Gebrauch. Versteckte Berichterstattung über den Seminar- bzw. Kursablauf oder Teilnehmer ist ohne schriftliche Genehmigung verboten. 


9.3. Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Schranken (z.B. des Urheberrechts) gelten die vorstehenden Regelungen nicht nur für digitale und analoge Inhalte insgesamt, sondern auch für alle Einzelbestandteile, es sei denn, der Teil genießt für sich genommen keinen urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen (z. B. leistungsschutzrechtlichen) Schutz.

10. Schlussbestimmungen


10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 


10.2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


10.3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geschlossener Verträge als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch Regelungen ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem mit der unwirksamen Klausel Beabsichtigten soweit wie möglich entspricht.
 

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