Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen (AGB)
Skills Lab Education GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Teubner und den Geschäftsführer Matthias Teubner, Klaus-Groth-Straße 83, 20535 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 200993 (nachfolgend „wir" oder „SLE")
Stand: 08/2026
Diese AGB gliedern sich in drei Teile: Teil A enthält allgemeine Bestimmungen für alle Leistungen. Teil B gilt ergänzend für Seminare, Workshops, Ausbildungsprogramme und Beratungsleistungen. Teil C gilt ergänzend für die Nutzung der SimVoice-Plattform. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der Teile B und C den Regelungen des Teils A vor.
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
A1. Anwendungsbereich, Vertragspartner
A1.1. Diese AGB gelten für alle, auch künftige, Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde") und SLE.
A1.2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Als Unternehmer gilt auch, wer die Leistungen im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beauftragt. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.
A1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
A1.4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Solche Vereinbarungen bedürfen der Textform.
A1.5. Die Vertragssprache ist Deutsch.
A2. Vertragsschluss, Kommunikation
A2.1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein von uns erstelltes Angebot annimmt (Rücksendung des unterzeichneten Angebots oder Annahme in Textform) oder wenn wir eine Bestellung bzw. Anmeldung des Kunden in Textform bestätigen. Für den kostenlosen SimVoice-Testzugang gilt ergänzend Ziffer C2.
A2.2. Vertragsabwicklung und Kontaktaufnahme finden im Regelfall per E-Mail und Telefon statt. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und E-Mails von uns empfangen werden können.
A2.3. Die Leistungsauswahl, der Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.
A2.4. Wir sind berechtigt, uns zur Vertragsdurchführung der Hilfe Dritter zu bedienen.
A3. Preise und Zahlung
A3.1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.
A3.2. Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart oder auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Kontoverbindung ist auf unseren Rechnungen ausgewiesen.
A3.3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
A3.4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
A3.5. Sofern der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, sind wir berechtigt, unsere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzuhalten. Für die SimVoice-Plattform gilt ergänzend Ziffer C12.3 (Sperrung).
A4. Haftung
A4.1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haften wir stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, sowie soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
A4.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
A4.3. Im Übrigen ist die Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.
A4.4. Für den Verlust von Daten haften wir im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
A5. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung. Für die SimVoice-Plattform gilt ergänzend Ziffer C8 (Auftragsverarbeitung).
A6. Schlussbestimmungen
A6.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
A6.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
A6.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Teil B: Seminare, Workshops, Ausbildungsprogramme, Beratung
B1. Vertragsgegenstand
B1.1. Wir bieten die u.a. auf www.skillslab-education.de dargestellten Präsenz- und Online-Seminare, Workshops und Ausbildungsprogramme an. Der Leistungsumfang ist in den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen und/oder unseren Angeboten spezifiziert. Vertragspartner für die Teilnahme ist der Kunde; „Teilnehmer" im Sinne dieses Teils B sind die vom Kunden benannten teilnehmenden Personen.
B1.2. Darüber hinaus bieten wir Beratungsleistungen zum Aufbau und Betrieb von Skills Labs an. Entsprechende Leistungen werden individuell vereinbart und durch unser Angebot spezifiziert.
B1.3. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die vorhandenen Kapazitäten, werden Anmeldungen nach ihrem zeitlichen Eingang auf eine Warteliste gesetzt und rücken beim Freiwerden von Plätzen nach. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, informieren wir umgehend.
B1.4. In Bezug auf die Ausgestaltung der Veranstaltungen steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Wir führen die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durch.
B2. Zahlung, Fälligkeit
B2.1. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Veranstaltungsgebühren als Kosten pro Person.
B2.2. Die Teilnahmegebühr ist gemäß dem auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziel, spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, zu zahlen. Vor Eingang der vollen Teilnahmegebühr sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
B2.3. Die Abrechnung von Beratungsleistungen erfolgt im Regelfall auf vereinbarter Stundenbasis.
B3. Mitwirkungspflichten, Inhouse-Veranstaltungen
B3.1. Bei Inhouse-Schulungen beginnt unsere Leistungspflicht frühestens, wenn der Kunde alle organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat, insbesondere ausreichend Platz und die notwendigen Medien-Vorrichtungen.
B3.2. Der Kunde veranlasst alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden Maßnahmen, damit wir die vereinbarten Leistungen rechtzeitig beginnen und störungsfrei durchführen können.
B3.3. Unterlässt oder verzögert der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung (z.B. die Schaffung der technischen Voraussetzungen für Webinare) und verhindert damit die Leistungserbringung, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt, ohne dass wir zur Nachleistung verpflichtet sind.
B4. Stornierungen, Umbuchungen
B4.1. Der Kunde kann die gebuchte Veranstaltung jederzeit in Textform stornieren, vom Vertrag zurücktreten oder umbuchen.
B4.2. Tritt der Kunde vor Veranstaltungsbeginn zurück oder erscheint der Teilnehmer nicht, tritt an die Stelle unseres Vergütungsanspruchs ein Anspruch auf angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist.
B4.3. Die Entschädigung berechnet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt:
- Rücktritt/Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungsgebühr i.H.v. 100 EUR (netto)
- Rücktritt/Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises
- Rücktritt/Stornierung weniger als 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Preises
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns keine oder eine wesentlich geringere Entschädigung zusteht. Wir behalten uns vor, eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir höhere Aufwendungen nachweisen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
B4.4. Fallen aufgrund des Rücktritts, der Stornierung oder Umbuchung Stornogebühren von Drittdienstleistern an, werden diese dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
B4.5. Wir behalten uns vor, Präsenzveranstaltungen, die eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreichen oder deren Durchführung uns unverschuldet unmöglich wird, bis 2 Wochen vor Beginn abzusagen. In diesen Fällen bieten wir einen Ausweichtermin an oder erstatten bereits gezahlte Beträge zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer A4. Gleiches gilt, wenn ein Referent erkrankt und nicht rechtzeitig fachlich adäquat ersetzt werden kann.
B4.6. Ist die Durchführung aufgrund höherer Gewalt, Verhinderung eines Referenten, Störungen am Veranstaltungsort oder zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, informieren wir umgehend. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, soweit nicht ein Fall der Ziffer A4.1 vorliegt.
B5. Gewährleistung bei Online-Angeboten
B5.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich abgegeben wurde.
B5.2. Wir sind bemüht, Online-Seminare und begleitende digitale Angebote möglichst ununterbrochen verfügbar zu halten. Durch Wartungsarbeiten, System-Aktualisierungen oder technische Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs kann die Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Für die SimVoice-Plattform gilt ausschließlich Ziffer C7.
B6. Nutzungsrechte an Unterlagen und Inhalten
B6.1. Seminarunterlagen, Aufzeichnungen und sonstige zur Verfügung gestellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, diese Inhalte für interne Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecke seiner Einrichtung zu nutzen.
B6.2. Nicht gestattet sind insbesondere: die Weitergabe an Dritte außerhalb der Einrichtung, die öffentliche Zugänglichmachung, die Bearbeitung und Verwertung von Bearbeitungen sowie jede kommerzielle Verwertung gegenüber Dritten (z.B. eigene Schulungsangebote auf Basis unserer Unterlagen).
B6.3. Jede unbefugte Aufnahme, Abschrift, Vervielfältigung, Übersetzung oder Weitergabe an Dritte, auch in Teilen oder abgewandelter Form, behalten wir uns vor, straf- und zivilrechtlich zu verfolgen. Ausgenommen sind Mitschriften für den eigenen Gebrauch. Verdeckte Berichterstattung über Veranstaltungsablauf oder Teilnehmer ist ohne Genehmigung in Textform untersagt.
B6.4. Gesetzliche Schrankenbestimmungen (z.B. des Urheberrechts) bleiben unberührt.
Teil C: SimVoice-Plattform
C1. Vertragsgegenstand
C1.1. SimVoice ist eine webbasierte Plattform für sprachbasierte Simulationstrainings in der Pflege- und Gesundheitsausbildung. Simulierte Patientinnen und Patienten werden durch KI-gestützte Sprachdialogsysteme dargestellt, mit denen Lernende Gespräche führen (nachfolgend „Plattform").
C1.2. Wir stellen dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Der Quellcode wird nicht überlassen; eine Installation beim Kunden erfolgt nicht.
C1.3. Der konkrete Leistungsumfang (Tarif, Anzahl der Lehrkraft-Zugänge, Anzahl paralleler Sprach-Sessions, Minutenkontingent, enthaltene Fallszenarien, ggf. individuelle Fallszenarien und Hardware) ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und der dort referenzierten Leistungsbeschreibung.
C1.4. Übergabepunkt für die Plattform ist der Routerausgang des Rechenzentrums unserer Hosting-Anbieter. Die Internetverbindung des Kunden sowie die von ihm eingesetzte Hard- und Software (mit Ausnahme der von uns gelieferten Hardware nach Ziffer C9) liegen in seinem Verantwortungsbereich.
C2. Kostenloser Testzugang (Trial)
C2.1. Wir bieten Einrichtungen einen einmaligen, kostenlosen Testzugang an (aktuell: vier Wochen ab Aktivierung, drei ausgewählte Fallszenarien, 100 Gesprächsminuten, ein Lehrkraft-Zugang, Nutzung über den Browser). Der jeweils aktuelle Umfang ergibt sich aus der Beschreibung auf der Plattform.
C2.2. Der Vertrag über den Testzugang kommt mit unserer Freischaltung der Registrierung zustande. Die Registrierung erfordert eine dienstliche E-Mail-Adresse der Einrichtung. Pro Einrichtung ist nur ein Testzugang zulässig.
C2.3. Der Testzugang endet automatisch mit Ablauf des Testzeitraums oder mit Verbrauch des Minutenkontingents; einer Kündigung bedarf es nicht. Es entstehen keine Kosten, und es kommt ohne gesonderte Beauftragung kein entgeltlicher Vertrag zustande.
C2.4. Auf den Testzugang besteht kein Anspruch. Wir können ihn jederzeit einstellen, den Umfang ändern oder einzelne Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Anhaltspunkten für Missbrauch.
C2.5. Für den Testzugang gelten die Ziffern C5, C6 und C8 entsprechend. Verfügbarkeits- und Supportzusagen (Ziffer C7) gelten für den Testzugang nicht. Gesprächsdaten aus dem Testzeitraum werden mit Ende des Testzugangs gelöscht; ein Export ist im Testzugang nicht enthalten.
C3. Nutzungsumfang, Kontingente
C3.1. Das vereinbarte Minutenkontingent gilt je Vertragsjahr. Nicht verbrauchte Minuten verfallen mit Ablauf des Vertragsjahres; eine Übertragung oder Erstattung erfolgt nicht.
C3.2. Bei vollständigem Verbrauch des Minutenkontingents wird die Durchführung weiterer Simulationsgespräche bis zum Beginn des nächsten Vertragsjahres oder bis zur Buchung eines zusätzlichen Minutenpakets ausgesetzt. Die übrigen Funktionen der Plattform (z.B. Verwaltung, Auswertungen) bleiben nutzbar. Eine automatische kostenpflichtige Nachbuchung erfolgt nicht.
C3.3. Zusätzliche Minutenpakete können, soweit im jeweiligen Tarif vorgesehen, kostenpflichtig hinzugebucht werden. Sie sind ab Buchung 12 Monate gültig, auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus, längstens jedoch bis zur Beendigung des Vertrages.
C3.4. Die vereinbarte Anzahl an Lehrkraft-Zugängen und parallelen Sprach-Sessions ist Vertragsbestandteil. Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer Erweiterung des Vertrages. Wir sind berechtigt, die Einhaltung anhand der Nutzungsdaten der Plattform zu überprüfen und bei dauerhafter Überschreitung eine Anpassung auf den passenden Tarif zu verlangen.
C3.5. Zugänge sind personengebunden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte oder die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig. Lernende nehmen an Simulationsgesprächen unter Aufsicht bzw. Verantwortung der Einrichtung teil, ohne eigene Zugänge zu benötigen, soweit die Plattform dies vorsieht.
C4. Nutzungsrechte
C4.1. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform einschließlich der bereitgestellten Fallszenarien für interne Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecke seiner Einrichtung zu nutzen.
C4.2. Nicht gestattet sind insbesondere: die Nutzung für oder durch Dritte außerhalb der Einrichtung, das entgeltliche oder unentgeltliche Anbieten der Plattform gegenüber Dritten, die Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Fallszenarien, Systeminhalten oder Auswertungen außerhalb der Einrichtung sowie das automatisierte Auslesen der Plattform.
C4.3. Mitschnitte von Simulationsgesprächen dürfen ausschließlich zu internen Lehr- und Lernzwecken der Einrichtung verwendet werden, soweit die Plattform eine solche Funktion vorsieht und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen beim Kunden vorliegen.
C4.4. Individuelle Fallszenarien („Custom Cases"), die wir gemeinsam mit dem Kunden entwickeln, bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält daran für die Vertragslaufzeit ein Nutzungsrecht nach Ziffer C4.1. Vom Kunden beigestellte Inhalte (z.B. einrichtungsspezifische Abläufe, Curricula) bleiben Eigentum des Kunden; der Kunde räumt uns daran die für Entwicklung und Betrieb des Fallszenarios erforderlichen Nutzungsrechte ein.
C5. Pflichten des Kunden
C5.1. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, sorgt für sichere Passwörter und informiert uns unverzüglich bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Nutzung.
C5.2. Der Kunde nutzt die Plattform ausschließlich zu Simulations- und Ausbildungszwecken. Es ist untersagt, die Plattform für reale Patientenkommunikation, medizinische Beratung realer Personen oder zur Eingabe von Echtdaten realer Patientinnen und Patienten zu verwenden.
C5.3. Der Kunde stellt sicher, dass die nutzenden Personen (Lehrkräfte, Lernende) vor der Nutzung darüber informiert sind, dass sie mit einem KI-System interagieren und die Gesprächsinhalte simuliert sind.
C5.4. Der Kunde wird die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Schutzmechanismen umgehen, keine Schadsoftware einbringen und keine Handlungen vornehmen, die die Verfügbarkeit für andere Kunden beeinträchtigen.
C6. KI-spezifische Hinweise, Leistungsgrenzen
C6.1. Die simulierten Gespräche werden durch KI-Systeme in Echtzeit erzeugt. KI-generierte Ausgaben können trotz sorgfältiger Konfiguration fehlerhaft, unvollständig oder unerwartet sein. Der Kunde stellt durch fachliche Begleitung sicher, dass Simulationsinhalte im Unterricht eingeordnet werden.
C6.2. Die Plattform und ihre Inhalte stellen keine medizinische oder pflegerische Beratung dar und ersetzen keine fachliche Ausbildung durch qualifiziertes Personal. Fallszenarien sind didaktische Simulationen, keine Behandlungsleitlinien. Die Plattform ist für übende Simulation und formatives Feedback bestimmt, nicht für die Bewertung von Prüfungsleistungen.
C6.3. Sprachausgaben der Plattform sind synthetisch erzeugt. Wir kennzeichnen die KI-Interaktion innerhalb der Plattform.
C6.4. Wir entwickeln die Plattform laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ändern oder ersetzen, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang im Kern erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Über wesentliche Änderungen informieren wir mit angemessenem Vorlauf in Textform.
C7. Verfügbarkeit, Wartung, Support
C7.1. Wir schulden eine Verfügbarkeit der Plattform von 98,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. Zeiten angekündigter Wartungsfenster sowie Störungen, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen (insbesondere Störungen des Internets, höhere Gewalt, vom Kunden zu vertretende Umstände), bleiben bei der Berechnung außer Betracht.
C7.2. Wartungsarbeiten führen wir, soweit möglich, außerhalb üblicher Unterrichtszeiten durch und kündigen sie, soweit möglich, mindestens 48 Stunden vorher an.
C7.3. Störungsmeldungen nimmt unser Support per E-Mail über die auf der Plattform angegebene Support-Adresse entgegen. Wir reagieren auf Störungsmeldungen werktags (Montag bis Freitag, außer bundeseinheitliche Feiertage) innerhalb von 48 Stunden und beginnen mit der Störungsbeseitigung in angemessener Zeit.
C7.4. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
C8. Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Subunternehmer
C8.1. Soweit wir im Rahmen der Plattform personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten (insbesondere Daten der Lehrkraft-Zugänge sowie Sprach- und Gesprächsdaten aus Simulationen), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist und Vertragsbestandteil wird.
C8.2. Die aktuell eingesetzten Subunternehmer (Unterauftragsverarbeiter), einschließlich der Anbieter der eingesetzten KI-Dienste und Hosting-Infrastruktur, sind im Auftragsverarbeitungsvertrag bzw. der dort referenzierten Liste aufgeführt. Änderungen teilen wir nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags vorab mit; dem Kunden steht das dort geregelte Widerspruchsrecht zu.
C8.3. Gesprächsinhalte des Kunden nutzen wir nicht zum Training von KI-Modellen und geben sie nicht zu solchen Zwecken an Dritte weiter, soweit der Kunde nicht gesondert und ausdrücklich zugestimmt hat.
C8.4. Gesprächsdaten werden nur solange gespeichert, wie es für die Vertragserfüllung (insbesondere Auswertungen und Kontingentabrechnung) erforderlich ist; Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
C9. Hardware
C9.1. Soweit der Leistungsumfang die Lieferung von Hardware (z.B. Konferenz-Lautsprecher) umfasst, verkaufen wir diese an den Kunden. Das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung der Setup-Vergütung über. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
C9.2. Für gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass der Kunde die Ware unverzüglich untersucht und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, in Textform rügt (§ 377 HGB). Wir treten dem Kunden bestehende Herstellergarantien ab, soweit übertragbar.
C9.3. Die Nutzung der Plattform ist nicht an die gelieferte Hardware gebunden; der Kunde kann eigene geeignete Audio-Hardware einsetzen.
C10. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
C10.1. Der Vertrag über die Plattform hat eine anfängliche Laufzeit von 12 Monaten ab dem im Angebot vereinbarten Bereitstellungstermin, soweit nicht abweichend vereinbart.
C10.2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Wir weisen den Kunden spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist in Textform auf die bevorstehende Verlängerung hin.
C10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Jahresvergütung trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug bleibt oder schwerwiegend gegen die Ziffern C3 bis C5 verstößt.
C10.4. Kündigungen bedürfen der Textform.
C11. Vergütung, Preisanpassung
C11.1. Die Lizenzvergütung wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die einmalige Setup-Vergütung wird mit der ersten Rechnung fällig.
C11.2. Wir sind berechtigt, die Lizenzvergütung mit Wirkung zum Beginn eines neuen Vertragsjahres anzupassen. Preiserhöhungen kündigen wir mindestens 3 Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % gegenüber der bisherigen Vergütung, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform kündigen; hierauf weisen wir in der Ankündigung hin.
C12. Vertragsende, Datenexport, Sperrung
C12.1. Mit Beendigung des Vertrages enden die Nutzungsrechte nach Ziffer C4 und wir sperren die Zugänge des Kunden.
C12.2. Der Kunde kann seine Auswertungen und Berichte während der Vertragslaufzeit sowie auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen Format exportieren bzw. von uns bereitstellen lassen. Nach Ablauf dieser Frist löschen wir die Kundendaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
C12.3. Bei Zahlungsverzug mit einem nicht unerheblichen Teil der Jahresvergütung sind wir nach Mahnung mit angemessener Nachfrist und Ankündigung berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt von der Sperrung unberührt.